Wer kennt es nicht? Die Tauben gurren erwartungsvoll, die Ente watschelt heran oder das Eichhörnchen huscht neugierig vorbei. Da landen schnell mal Brotkrumen oder ein paar Körner auf Wegen, Grünflächen oder Plätzen. Doch genau das ist durch die spar+bau-Hausordnung für unsere Mieter und jetzt auch durch die neue Regelung der Landeshauptstadt Hannover tabu. Das gilt nicht nur fürs Füttern selbst, auch das Auslegen oder Liegenlassen von Futter ist nicht erlaubt.
Der Grund dafür ist ganz einfach: Futter lockt nicht nur „niedliche“ Gäste an, sondern auch Ratten und anderes Ungeziefer. Außerdem können sich Tiere dort ansiedeln, wo sie eigentlich nicht hingehören. Vor allem das Füttern von Tauben hat gravierende Folgen wie Verschmutzungen, die nicht nur unschön aussehen und zu Geruchsbelästigung führen, sondern insbesondere an altem Mauerwerk Schäden verursachen können. Zudem können große Kotmengen Dachrinnen verstopfen und in Verbindung mit Nistmaterial Feuchtigkeitsschäden fördern. All das ist mit einem hohen Reinigungs- und Kostenaufwand verbunden.
Falls jetzt jemand denkt: „Ach, wegen ein paar Krümeln wird schon nichts passieren …“, täuscht sich gewaltig – und muss mit einer tierisch empfindlichen Geldbuße rechnen. Ein Verstoß gegen das Fütterungsverbot ist tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
In unserer Hausordnung steht: „Das Füttern von Tauben und anderen Tieren im Außenbereich ist untersagt. Wer gegen diese Regel verstößt, haftet für Schäden an der Bausubstanz durch den ätzenden Taubenkot und die Bekämpfung von eventuell auftretendem Ungeziefer.“ Wir sprechen gern Klartext und legen Ihnen diese Bitte ans Herz: Beobachten Sie unsere tierischen Nachbarn mit Freude – aber bitte ohne Menüservice. So tragen wir gemeinsam dazu bei, dass unsere Wohnquartiere sauber und gepflegt bleiben.